- Absender im Frachtvertrag
- отправитель груза по договору морской перевозки
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. J. I. Kukolew. 2001.
Frachtvertrag — Ein Frachtvertrag (in Rechtsprechung und Praxis synonym auch Beförderungsvertrag genannt) ist ein spezieller Beförderungsvertrag über den Transport von Waren oder Gütern. Inhaltsverzeichnis 1 Internationale Rahmenregelungen 2 Nationale Regelungen … Deutsch Wikipedia
Absender — Ein Absender oder Sender, veraltet Adressant, ist im informationstheoretischen Sinn eines Sender Empfänger Modells eine Person oder Einrichtung, die eine Nachricht (Sendung, Botschaft oder eine andere Information) durch ein Medium zum Empfänger… … Deutsch Wikipedia
Frachtvertrag — Vertrag des ⇡ Frachtführers mit dem Absender über die Beförderung von Gütern. Der F. ist ⇡ Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB) mit Sonderregeln in §§ 407–452d HGB. 1. Inhalt: Wesentlicher Inhalt muss die Beförderung des Gutes sein, sie muss… … Lexikon der Economics
Umzugsvertrag — ⇡ Frachtvertrag zum Ab und Aufbau, Be und Entladen und zur Beförderung von Möbeln ohne Verpflichtung zur Ausstellung eines ⇡ Frachtbriefes (§§ 451–451b HGB). Zu Gunsten des ⇡ Frachtführers greifen bestimmte Haftausschlussgründe (u.a. für… … Lexikon der Economics
Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Frachtrecht — der einzelnen Staaten. (Eisenbahnfrachtrecht). Inhalt: Einleitung. – I. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der Vertragsstaaten des IÜ. – II. Teil: Das interne Eisenbahnfrachtrecht der europäischen Nichtvertragsstaaten, sowie Amerikas. – III.… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Eisenbahnverkehr — ist nach der für das Deutsche Reich maßgebenden Ausdrucksweise (in Oesterreich bezeichnet man umgekehrt gerade dies als Eisenbahnbetrieb) der Inbegriff alles desjenigen, was von seiten der Bahnverwaltung und ihrer Organe geschieht, um die durch… … Lexikon der gesamten Technik
Fracht — Frachtgut; Ladegut * * * Fracht [fraxt], die; , en: zu befördernde Last, Ladung [eines Schiffes oder Flugzeuges]: Fracht an Bord nehmen; eine gefährliche, kostbare, giftige, radioaktive, wertvolle Fracht; die Fracht befördern, ein , ausladen,… … Universal-Lexikon
Güterabfertigung — (expediting of goods; expédition des marchandises; servizio di spedizione merci). Inhalt: I. Anfahren der Güter. Auflieferung. Prüfung der Aufnahmefähigkeit. – II. Annahme des Guts. Abschluß des Frachtvertrags. Frachtbrief. Begleitpapiere. – III … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Gütertarife — (goods tariffs; tarifs pour les marchandises; tariffe). Inhalt: I. Begriff: (Tarif. Frachtsatz = Streckensatz und Abfertigungsgebühr). – II. Bildung der Tarife: A. Die Arbeitsleistung der Eisenbahnen; B. Die Selbstkosten der Eisenbahnen; C. Der… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie … Deutsch Wikipedia